Am 23. Juni war ein nostalgisches Kino in Rikon geplant. Das Tösstaler Kammerorchster plante den Chaplin-Film «The Kid» mit einer eigens geschriebenen Musik live zu begleiten. Doch kurzfristig kam es leider anders.
Aufgrund rechtlicher Umstände welche sehr kurzfristig und unverhofft aufgetaucht sind, müssen wir leider eine Programmänderung vornehmen. Das über ein Jahr geplante und entwickelte Projekt «The Kid & Tösstaler Kammerorchester» nahm eine unerwartete Wendung. Das Tösstaler Kammerorchester wird Chaplins «The Kid» nicht live begleiten, sondern umrahmen. Das Wanderkino hat vom Verleiher die Rechte für «The Kid» eingeholt und schriftlich eine Bestätigung für vier Vorstellungen erhalten. Mündlich wurde uns versichert, dass auch ein Orchester mit angepasster, neuer Musik dazu spielen kann, (wie es heutzutage bei vielen anderen Filmen auch gemacht wird). Mit grosser Freude über diese Möglichkeit und mit viel Herzblut machten wir uns ans Werk. Das Orchester erhielt von Ihrem Dirigenten neu arrangierte Noten und sie machten sich an die Arbeit mit dem Ziel, dem Film gerecht zu werden und dem Publikum einen unterhaltsamen und berührenden Abend zu schenken. Zwölf Tage vor der Uraufführung meldete sich ein uns bislang unbekannter Rechteinhaber, der die Schweizer Vorführrechte mit Orchester vom Weltverleiher in Paris hat. Eine Einigung zu finden wurde schnell hinfällig, da es verboten sei, den Film ohne Originalnoten zu spielen. (Was auch dem Filmverleiher in der Schweiz unbekannt war.) Die Rechte für diese Noten müssten wiederum an einem anderen Ort eingekauft werden. Im Weiteren verfügt das Tösstaler Kammerorchester gar nicht über die Möglichkeiten alle Instrumente abzudecken welche zur Originalinstrumentierung benötigt würden. Deshalb wurde auch eine neue Musik zum Film geschrieben. Nicht nur wir hatten einige schlaflose Nächte, viele Telefonate und Bemühungen. Wohl auch der Verleiher, welcher vergeblich seine Beziehungen zum Weltvertrieb in Paris spielen liess. Er blieb leider erfolglos bei seinem Bestreben eine Ausnahmeregelung zu erwirken. Vor rund einem Jahr hat er uns die Rechte mit bestem Wissen und Gewissen zugesichert. Bei unseren Nachforschungen kamen viele kleine Geschichten zum Vorschein, welche einen fahlen Nachgeschmack hinterlassen. So wurden in diesem Zusammenhang offenbar bereits bei «kleineren» Verstössen Millionenklagen gesprochen und durchgesetzt. Wie man nachlesen kann, hat bereits Chaplin selbst vieles unternommen um seine Rechte geschickt abzusichern. Dem Tösstaler Kammerorchester, dem Wanderkino und nicht zuletzt den Veranstaltern welche sich auf den Anlass freuten und teilweise bereits Werbung gedruckt haben, entstehen schmerzhafte finanzielle Einbussen. Das Traurige dabei ist einmal mehr, wie das Wirken von innovativen Kulturschaffenden von der riesigen kommerziellen Rechtsmaschinerie ausgebremst und wie in diesem Fall gar verhindert wird. Schade für das Publikum! In der Gegenwart der weltumspannenden Digitalisierung ist es immer schwieriger an bezahlbare Kopien von alten Filmen zu kommen. Wer die Rechte an den Werken hat, ist oft schleierhaft und nur mit grossem Aufwand herauszufinden. Wenn man die Filme nicht ab DVD oder BlueRay abspielen möchte, sondern dem Publikum das Erlebnis einer Filmprojektion in ursprünglicher Form möglich machen möchte, wird es doppelt schwierig. Entweder man hat staatliche oder andere Subventionen und kann finanziell aus dem Vollen schöpfen oder man versucht Nischen zu finden. Was bleibt, ist eine sehr beschränkte Filmauswahl. Dennoch bleiben wir bestrebt und guter Dinge daran die aussterbende analoge Filmprojektion da und dort dem Publikum zu erhalten und so eine alternative zum «Beamerkino» zu bieten. Die Erfahrung zeigt, dass dies geschätzt wird und immer wieder verblüffte Zuschauerinnen und Zuschauer hinterlässt.
«Wenn der Projektor rattert, das Licht sich den Weg durch die Dunkelheit auf die Leinwand bahnt, um dort knisternd die grossen und kleinen Geschichten des Lebens zu erzählen, dann steht die Welt still!»
Manuel Lindt, Wanderkino
http://wanderkino.ch